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§ 154. Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Rechtsunwirksamerklärung des Vaterschaftsanerkenntnisses

 

§ 154. (1) Das Gericht hat das Anerkenntnis für rechtsunwirksam zu erklären:

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