§ 94. Sonstige Wirkungen der Ehe (Eschig/Pircher-Eschig)
Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021
Sonstige Wirkungen der Ehe
§ 94. (1) Die Ehegatten haben nach ihren Kräften und gemäß der Gestaltung ihrer ehelichen Lebensgemeinschaft zur Deckung der ihren Lebensverhältnissen angemessenen Bedürfnisse gemeinsam beizutragen.