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§ 89. Persönliche Rechtswirkungen der Ehe (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Persönliche Rechtswirkungen der Ehe

 

§ 89. Die persönlichen Rechte und Pflichten der Ehegatten im Verhältnis zueinander sind, soweit in diesem Hauptstück nicht anderes bestimmt ist, gleich.

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