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§ 3. Anfang der Wirksamkeit der Gesetze. (Eschig/Pircher-Eschig)

Eschig/Pircher-Eschig2. AuflMärz 2021

Anfang der Wirksamkeit der Gesetze.

 

§ 3. Die Wirksamkeit eines Gesetzes und die daraus entspringenden rechtlichen Folgen nehmen gleich nach der Kundmachung ihren Anfang; es wäre denn, dass in dem kundgemachten Gesetz selbst der Zeitpunkt seiner Wirksamkeit weiter hinaus bestimmt würde.

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