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C. Ablehnungsschreiben bei „kleinen“ Ansprüchen9292Gemeint sind die Teilzeiten gemäß § 15i MSchG bzw. § 8a VKG. Geht es um Begehren auf bloß andere Arbeitszeiten, sind diese Bestimmungen in Verbindung mit § 15p MSchG bzw. § 8h VKG anzuwenden.

Schrank7. AuflMärz 2023

Sehr geehrte Frau _______________/Sehr geehrter Herr _____________________!

Zu Ihrem schriftlichen/mündlichen Begehren auf Elternteilzeit/Elternarbeitszeit9393Unzutreffendes streichen. vom ___________ müssen wir nach Prüfung unserer Möglichkeiten leider mitteilen, dass uns diese aus betrieblichen Gründen derzeit und in absehbarer Zeit nicht zumutbar ist und wir das Begehren daher fristgerecht ausdrücklich ablehnen.

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