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§ 8e (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

(1) Kommt zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber keine Einigung über eine Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 8 und 8a zu Stande, kann der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber binnen einer Woche bekannt geben, dass er

an Stelle der Teilzeitbeschäftigung oder

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