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§ 15m (Schrank)

Schrank7. AuflMärz 2023

(1) Kommt zwischen der Dienstnehmerin und dem Dienstgeber keine Einigung über eine Teilzeitbeschäftigung nach den §§ 15h und 15i zu Stande, kann die Dienstnehmerin dem Dienstgeber binnen einer Woche bekannt geben, dass sie

an Stelle der Teilzeitbeschäftigung oder

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