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Arbeitszeit: Kommentar, Schrank
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§ 2 (Schrank)
Schrank
7. Aufl
März 2023
(1)
Im Sinne dieses Bundesgesetzes ist
Wochenendruhe eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden, in die der Sonntag fällt (§ 3);
Wochenruhe eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden in der Kalenderwoche (§ 4);
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