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Arbeitszeit: Kommentar, Schrank
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§ 28 (Schrank)
Schrank
7. Aufl
März 2023
(1)
Arbeitgeber, die
zusätzliche Ruhezeiten nach § 12a Abs. 4 bis 6 nicht gewähren;
Arbeitnehmer entgegen § 19a Abs. 7 zur Ruferreichbarkeit oder § 20a Abs. 1 zur Rufbereitschaft heranziehen oder entgegen § 19a Abs. 9 beschäftigen;
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