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Art 12 Rom I-VO (Eckert/Dobrijević)

Eckert/Dobrijević1. AuflJänner 2024

Art 12 (1) Das nach dieser Verordnung auf einen Vertrag anzuwendende Recht ist insbesondere maßgebend für

seine Auslegung,die Erfüllung der durch ihn begründeten Verpflichtungen,

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