Inhaltsübersicht
1. Sozialpolitische Bedeutung der Wochen- und Feiertagsruhe
1.1 Das Arbeitsruhegesetz stützt sich als Bundesgesetz auf die bundesverfassungsgesetzliche Kompetenzbestimmung des Artikel 10 Abs 1 Z 11 B-VG 1929, näherhin auf den darin enthaltenen Tatbestand des „Arbeitsrechts“.Arbeitnehmerschutzrecht