XVI. Investitionsablöse bei Erlöschen eines Baurechtes
A. Erlöschen ohne Gebäude
Investitionsablöse
Beispiel 58:
Ein Baurecht erlischt mit Ablauf der Baurechtsdauer. Der Bauberechtigte hat sein Gebäude abgerissen und versetzt den mit einem Baurecht belasteten Grund und Boden in seinen unbebauten Zustand vor der Einräumung des Baurechtes.