vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§§ 15-19 (Beiser)

Beiser1. AuflAugust 2022

III. Gebührenrechtliche Bestimmungen.

 

§ 15. Bei der Bemessung der Gebühr von der Einräumung oder Weiterübertragung des Baurechtes oder von der Übertragung des mit diesem Rechte belasteten Grundstückes sind die allgemeinen Vorschriften der Gebührengesetze und den in den § 16 bis 19 festgesetzten Abweichungen zu beobachten.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte