Die Rolle des Baurechts im Vergaberecht
§ 5. Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, die einen der folgenden Vertragsgegenstände haben:
Die Rolle des Baurechts im Vergaberecht
§ 5. Bauaufträge sind entgeltliche Verträge, die einen der folgenden Vertragsgegenstände haben: