Die rasche Akzeptanz der 1. Auflage sowohl in der Praxis als auch in Judikatur und Lehre haben die Neuauflage nach nur knapp mehr als 3 Jahren erleichtert, wobei die Änderungen durch das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012, die Grundbuchsnovelle 2012, die Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie sowie die Anpassungen durch das Zahlungsverzugsgesetz 2013 berücksichtigt wurden. Auch die Wohnrechtsnovelle 2015, die mit 1. 1. 2015 in Kraft getreten ist, konnte bereits eingearbeitet werden, wofür den Autorinnen der betroffenen Materien besonders gedankt sei.