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zu § 28 LSD-BG (F. Schrank)

F. Schrank2. AuflNovember 2021

§ 28. Wer als

Arbeitgeber entgegen § 22 Abs 1, Abs 1a oder 1b die Lohnunterlagen nicht bereithält, oderÜberlasser im Falle einer grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassung nach Österreich entgegen § 22 Abs 2 die Lohnunterlagen dem Beschäftiger nicht nachweislich bereitstellt, oder

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