vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 20 LSD-BG (F. Schrank)

F. Schrank2. AuflNovember 2021

§ 20. (1) Die Zentrale Koordinationsstelle hat die Meldung einer Entsendung nach § 19 Abs 3, 5 und 611Fassung 2. Novelle BGBl I 2017/64 per 1. 6. 2017. an den zuständigen Träger der Krankenversicherung,22Fassung 8. Novelle BGBl I 2021/174 per 10. 9. 2021. und sofern es sich um Bautätigkeiten handelt, der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse elektronisch zu übermitteln.

(2) Die Zentrale Koordinationsstelle hat die Meldung einer Überlassung nach § 19 Abs 4 an:33Fassung 2. Novelle BGBl I 2017/64: Entfall der bisherigen Z 1 (Gewerbebehörde) per 1. 6. 2017.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte