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§ 66b StPO (Kirschenhofer)

Kirschenhofer2. AuflFebruar 2021

§ 66b. (1) 1Auf ihr Verlangen ist

Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b,Opfern (§ 65 Z 1) terroristischer Straftaten (§ 278c StGB),

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