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§ 33. - Anmeldung einer juristischen Person

Eschig/Pircher-Eschig1. AuflJänner 2020

Anmeldung einer juristischen Person

 

(1) Soll eine juristische Person in das Firmenbuch eingetragen werden, ist sie von sämtlichen vertretungsbefugten Organwaltern (Vorstand) zur Eintragung anzumelden.

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