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Vorwort (Liebeg)

Liebeg2. AuflOktober 2020

Die Republik Österreich hat wie jeder andere Gläubiger (zB Kreditunternehmen, Versicherung, Arbeitnehmer) ein Interesse an der Einbringlichmachung ihrer Forderungen bzw der Abwehr unbegründet erhobener Ansprüche.

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