Die Republik Österreich hat wie jeder andere Gläubiger (zB Kreditunternehmen, Versicherung, Arbeitnehmer) ein Interesse an der Einbringlichmachung ihrer Forderungen bzw der Abwehr unbegründet erhobener Ansprüche.
Die Republik Österreich hat wie jeder andere Gläubiger (zB Kreditunternehmen, Versicherung, Arbeitnehmer) ein Interesse an der Einbringlichmachung ihrer Forderungen bzw der Abwehr unbegründet erhobener Ansprüche.