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zu § 183 StGB (Schwaighofer)

Schwaighofer1. LfgDezember 2017

Wer eine der im § 182 mit Strafe bedrohten Handlungen fahrlässig begeht, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.

(BGBl 1974/60)

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