vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 35 VwGG (Brandtner/Köhler/Schmelz)

Brandtner/Köhler/Schmelz1. AuflNovember 2020

Abweisung und Aufhebung in nichtöffentlicher Sitzung

 

§ 35. (1) Revisionen, deren Inhalt erkennen lässt, dass die vom Revisionswerber behaupteten Rechtsverletzungen nicht vorliegen, sind ohne weiteres Verfahren in nichtöffentlicher Sitzung als unbegründet abzuweisen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte