vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 VwGVG (Jantschgi)

Jantschgi1. AuflNovember 2020

§ 18. Partei ist auch die belangte Behörde.

Materialien:

RV 2009 BlgNR 24. GP :

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Lexis+ ist die Evolution von Lexis 360®
Jetzt Lexis+ kostenfrei testen!

Stichworte