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Artikel 133 B-VG (Forster)

Forster1. AuflNovember 2020

  Artikel 133. (1) Der Verwaltungsgerichtshof erkennt über

Revisionen gegen das Erkenntnis eines Verwaltungsgerichtes wegen Rechtswidrigkeit;Anträge auf Fristsetzung wegen Verletzung der Entscheidungspflicht durch ein Verwaltungsgericht;

Seite 130

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