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zu §§ 6 bis 8 AZG (Klein/Gasteiger)

Klein/Gasteiger7. AuflMärz 2021

(1) Überstundenarbeit liegt vor, wenn entweder

die Grenzen der nach den §§ 3 bis 5a zulässigen wöchentlichen Normalarbeitszeit überschritten werden oderdie tägliche Normalarbeitszeit überschritten wird, die sich auf Grund der Verteilung dieser wöchentlichen Normalarbeitszeit gemäß den §§ 3 bis 5a und 18 Abs 2 ergibt.

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