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§ 30 UWG (entfällt) (Kraft/Steinmair)

Kraft/Steinmair2. AuflSeptember 2019

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Die Bestimmung des § 30 (Verbot des Hinweises auf eine Konkursmasse beim Verkauf von Waren) wurde durch die UWG-Novelle 201511BGBl I 49/2015. mit Ablauf des 30. 5. 2015 außer Kraft gesetzt. Bisher von dieser Bestimmung umfasste Sachverhalte werden aber regelmäßig unter die Z 7 des Anhanges22Siehe Rz 24 ff zum Anhang. oder unter den allgemeinen Irreführungstatbestand des § 2 UWG subsumiert werden können.33Vgl Erläuternde Bemerkungen zur RV UWG-Novelle 2015.

Seite 295

BGBl I 49/2015.

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