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§ 15 UWG (Kraft/Steinmair)

Kraft/Steinmair2. AuflSeptember 2019

§ 15. Der Anspruch auf Unterlassung umfasst auch das Recht, die Beseitigung des den Vorschriften des Gesetzes widerstreitenden Zustandes vom Verpflichteten, soweit ihm die Verfügung hierüber zusteht, zu verlangen.

Literatur (Auswahl):

Koppensteiner, Marginalien zu Beseitigung und Schadenersatz im Lauterkeits- und Markenrecht, wbl 2017, 435; Thiele, Österreichische Domainjudikatur des Jahres 2007. Schwerpunkt Rechtsdurchsetzung, MR 2008, 98; Klicka, Zum Umfang der Unterlassungsexekution nach § 355 EO – Aktuelle Abgrenzungsfragen zwischen Handlungs- und Unterlassungsexekution bei Beseitigungsansprüchen, wbl 2003, 260; Hock, Beseitigungsanspruch gegen registrierte Marken, ecolex 1991, 37; H. Schmidt, Unterlassung, Beseitigung und …? RdW 1990, 2.

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