§ 15. Der Anspruch auf Unterlassung umfasst auch das Recht, die Beseitigung des den Vorschriften des Gesetzes widerstreitenden Zustandes vom Verpflichteten, soweit ihm die Verfügung hierüber zusteht, zu verlangen.
Literatur (Auswahl):
Koppensteiner, Marginalien zu Beseitigung und Schadenersatz im Lauterkeits- und Markenrecht, wbl 2017, 435; Thiele, Österreichische Domainjudikatur des Jahres 2007. Schwerpunkt Rechtsdurchsetzung, MR 2008, 98; Klicka, Zum Umfang der Unterlassungsexekution nach § 355 EO – Aktuelle Abgrenzungsfragen zwischen Handlungs- und Unterlassungsexekution bei Beseitigungsansprüchen, wbl 2003, 260; Hock, Beseitigungsanspruch gegen registrierte Marken, ecolex 1991, 37; H. Schmidt, Unterlassung, Beseitigung und …? RdW 1990, 2.