§ 156. Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. Seite 1125
Literatur
S zu §§ 149 und 150 AktG.
§ 156. Mit der Eintragung der Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals ist das Grundkapital erhöht. Seite 1125
Literatur
S zu §§ 149 und 150 AktG.