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§ 31 AktG (Posani/Schörghofer)

Posani/Schörghofer1. AuflDezember 2019

§ 31. (1) 1Das Gericht hat zu prüfen, ob die Gesellschaft ordnungsgemäß errichtet und angemeldet ist. 2Ist dies nicht der Fall, so hat es die Eintragung abzulehnen.

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