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§ 25 AktG (Posani/Schörghofer)

Posani/Schörghofer1. AuflDezember 2019

Gründungsprüfung.

 

§ 25. (1) Die Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats haben den Hergang der Gründung zu prüfen.

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