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AktG: Praxiskommentar, Napokoj/Foglar-Deinhardstein/Pelinka
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§ 10 AktG (Fichtinger)
Fichtinger
1. Aufl
Dezember 2019
§ 10. (1)
Aktien können auf Inhaber lauten, wenn
die Gesellschaft börsenotiert im Sinn des § 3 ist,
Aktien der Gesellschaft mit deren Wissen über ein multilaterales Handelssystem (MTF) im Sinn des § 1 Z 24 WAG 2018 gehandelt werden, oder
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§ 10 AktG