vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel III (Koukal)

Koukal4. AuflFebruar 2019

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen (Anm.: zu den §§ 6–9, 11, 13–20, 22, 27, 33–35, 37, 39, 41, 44, 45, 46 und 49, BGBl. Nr. 314/1981)

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Juli 1993 in Kraft.

(2) Die Bestimmungen des Art. I über Entschädigungsansprüche (§§ 6, 7, 7a, 7b, 8 Abs. 2 des Mediengesetzes) gelten für Veröffentlichungen nach dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!