Die Welt der modernen Massenmedien entwickelt sich mit großer Dynamik. Durch die Digitalisierung und das Internet sind die klassischen Grenzen zwischen den traditionellen Medientypen aufgelöst worden. Die um sich greifende Globalisierung hat die Medienmärkte voll erfasst. In diesem Umfeld hat sich das MedienG, das seit mehr als 35 Jahren in Geltung steht, als relativ stabiler rechtlicher Rahmen für die Massenmedien im Großen und Ganzen bewährt. Durch die MedienG-Novelle 2005 sind die Online-Medien in die medienrechtliche Regulierung einbezogen worden. Zu weiter reichenden Rechtsänderungen ist es seither nicht mehr gekommen, ganz anders als im Rundfunkrecht und beim Recht der sonstigen audiovisuellen Medien, wo immer wieder Anpassungen an neue Gegebenheiten notwendig waren. Soweit es im Bereich des MedienG zu Änderungen gekommen ist, waren sie eine Folge der Reform des strafprozessualen Vorverfahrens und betrafen eine zeitgemäße Ausgestaltung der den öffentlichen Bibliotheken obliegenden Aufgabe zur Sammlung aller in Österreich erscheinenden Medien. Im Zusammenhang mit dem Medientransparenzgesetz, der Neuorganisation der Sicherheitsbehörden des Bundes, der Reform des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse und der Neuregelung des Datenschutzes stehen weitere kleinere Novellen zum MedienG aus den Jahren 2011, 2012, 2014 und 2018. Ob diese Anpassungen ausreichen, um den regulatorischen Herausforderungen der Internet-Kommunikation auch in der Zukunft angemessen Rechnung zu tragen, ist fraglich. Offen ist vor allem, ob und in welchem Umfang auch die sozialen Netzwerke, die längst nicht mehr nur technische Plattformen sind, als Medienunternehmen einer medienrechtlichen Regulierung unterworfen werden sollen.