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§ 98 BVergG (Hoermandinger)

Hoermandinger2. LfgAugust 2019

Subunternehmer

Subunternehmerleistungen

§ 98. (1) Die Weitergabe des gesamten Auftrages ist unzulässig. Ausgenommen hiervon sind Kaufverträge sowie die Weitergabe an verbundene Unternehmen.

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