vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 94 BVergG (Hoermandinger)

Hoermandinger2. LfgAugust 2019

Straßenfahrzeuge

§ 94. (1) Bei Lieferaufträgen über die Beschaffung von Straßenfahrzeugen hat der öffentliche Auftraggeber zumindest folgende betriebsbedingte Energie- und Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer zu berücksichtigen:

den Energieverbrauch,

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte