Kommentare
UWG: Kommentar, Görg
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 32 UWG (Görg)
Görg
1. Aufl
April 2020
§ 32. (1)
Mit Verordnung kann angeordnet werden, dass bestimmte Waren
nur in vorgeschriebenen Mengen, Verpackungen oder unter Einhaltung eines bestimmten Verhältnisses zwischen Verpackungsgröße und Füllmenge,
nur unter Ersichtlichmachung
Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?
Melden Sie sich bei Lexis 360
®
an.
Anmelden
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360
®
zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!
Stichworte
§ 32 UWG