Was ursprünglich nur ein Kurzkommentar von einigen hundert Seiten hätte werden sollen, hat sich – wie man so schön sagt – „ausgewachsen“. Trotzdem kann keine Rede von einem inhaltlichen Ausufern sein; dafür sind die Fragestellungen bei dieser Materie zu vielschichtig, wozu noch kommt, dass gerade das Lauterkeitsrecht bekanntlich besonders judikaturlastig ist.