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zu Art 18 BMR Aufzeichnungspflichten (Ruppe/Achatz)

Ruppe/Achatz5. AuflNovember 2017

(1) Aus den Aufzeichnungen müssen die Bemessungsgrundlagen

für den innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen undfür die Lieferungen, für die die Steuer gemäß Art. 25 Abs. 5 geschuldet wird,

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