vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 258 ZPO (Ziehensack)

Ziehensack1. AuflAugust 2019

§ 258. (1) Die vorbereitende Tagsatzung als Teil der mündlichen Streitverhandlung dient

der Entscheidung über die Prozesseinreden, soweit darüber nicht schon entschieden wurde,dem Vortrag der Parteien (§§ 177 bis 179),

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte