vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 88 ZPO (Albiez)

Albiez1. AuflAugust 2019

§ 88. (1) Zustellungen im Inland sind in der Regel durch die Post durchzuführen. Die Zustellung durch Bedienstete des Gerichtes oder durch die Gemeinde kann in folgenden Fällen angeordnet werden:

wenn für den Ort, an dem zugestellt werden soll, kein Postzustelldienst eingerichtet ist;

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte