vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 46 (Kneihs)

Kneihs3. AuflApril 2023

(1) Den Parteien, denen gegen den Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgericht zusteht, ist von Amts wegen eine Ausfertigung des Bescheides zuzustellen, wenn ihnen der Bescheid nicht mündlich verkündet worden ist. Sonst ist eine schriftliche Ausfertigung nur auf Verlangen einer Partei zuzustellen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte