vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 35**Der vorliegende Abschnitt wurde in der 1. Auflage von Karl Stöger verfasst und für die 2. Auflage überarbeitet. Für die Aktualisierungen und Adaptierungen im Rahmen der 3. Auflage zeichnet Markus Grubner verantwortlich. (Grubner)

Grubner3. AuflApril 2023

Festnahme

 

Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes dürfen außer den gesetzlich besonders geregelten Fällen Personen, die auf frischer Tat

Seite 569

betreten werden, zum Zweck ihrer Vorführung vor die Behörde festnehmen, wenn

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte