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§ 23 (Raschauer)

Raschauer3. AuflApril 2023

Aufgehoben (BGBl I 2013/33)

Anm: Vgl nunmehr Art I Abs 2 Z 2 iVm Art II Abs 3 EGVG. Im Übrigen vgl die Kommentierung in der 2. Auflage zu § 23.

Seite 381

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