Sieben Jahre sind seit der Veröffentlichung der Zweitauflage des VStG-Kommentars vergangen.
Legislative und Rechtsprechung haben uns in dieser Zeit wieder einiges an Denkarbeit beschert – Grund genug, das Werk ein weiteres Mal zu aktualisieren und neu aufzulegen.
An der Konzeption des Werks als Großkommentar wurde aus praktischen Erwägungen festgehalten, lediglich der VwGVG-Teil wurde nicht erneut in den Kommentar aufgenommen (vgl die separate Veröffentlichung 2018).