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§ 99. [Sonstige Verwaltungsstraftatbestände] (Rz 51 - 60) – Kommentierung (Jedlicka)

Jedlicka8. LfgJänner 2016

II. Die einzelnen Delikte

J. Treuhänder (Abs 1 Z 9)

51
Abs 1 Z 9 sanktioniert Verstöße gegen die Verpflichtung zur Offenlegung von Treuhandbeziehungen.

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