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Bankwesengesetz: Kommentar, Dellinger
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Anlage 1 zu § 43 – Gesetzestext
Dellinger
12. Lfg
Februar 2024
Anlage 1 zu § 43
Gliederung der Bilanz
Aktiva
Kassenbestand, Guthaben bei Zentralnotenbanken und Postgiroämtern
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