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§ 73 BWG – Kommentierung (Johler✝/Waldherr)

Johler/Waldherr12. LfgFebruar 2024

Literatur

Aspetsberger, Bankaufsicht. Rechtliche Grenzen bankaufsichtsbehördlicher Eingriffsbefugnisse (1990).

I. Allgemeines zu Anzeigen und Meldungen

1
Eine wirksame Aufsicht über die in § 69 Abs 1 angeführten Institute (siehe dazu § 69 Rz 138) kann letztlich nur dann erfüllt werden, wenn die Bankenaufsicht ständig über bestimmte, die Institute betreffende Sachverhalte durch entsprechende Anzeigen informiert wird.

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