§ 62 1Als Ausschließungsgründe sind Umstände anzusehen, die die ordnungsgemäße Prüfung nicht wahrscheinlich erscheinen lassen. 2Ausschließungsgründe liegen insbesondere vor, wenn:
§ 62 1Als Ausschließungsgründe sind Umstände anzusehen, die die ordnungsgemäße Prüfung nicht wahrscheinlich erscheinen lassen. 2Ausschließungsgründe liegen insbesondere vor, wenn: