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§ 54. [Ausweis der GuV-Posten 13 und 14] – Kommentierung (Perkounigg/Stecher)

Perkounigg/Stecher6. LfgSeptember 2011

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§ 54 übernimmt die Bestimmungen des Artikel 34 der BBRL (RL 86/635/EWG )11ErläutRV 1130 BlgNR 18. GP 146. und behandelt den Erfolgsausweis aus Vermögensgegenständen des Finanzanlagevermögens.22Sh dazu Göth, Bilanzrecht I 522 f. Art 34 Abs 2, wonach Wertberichtigungen auf die im § 54 angesprochenen Wertpapiere, auf Beteiligungen und auf Anteile an verbundene Unternehmen im Anhang aufzugliedern sind, wenn diese nicht unwesentlich sind, wurde im Hinblick auf die Übernahme der Saldierungsmöglichkeit im Abs 2 nicht übernommen, was auf Grund der Richtlinienvorschriften unter diesen Voraussetzungen möglich ist.

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