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Anh zu § 23d BWG – Gesetzestext

Dellinger12. LfgFebruar 2024

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Festlegung und Anerkennung der Kapitalpufferanforderungen für den antizyklischen Kapitalpuffer, für Systemrelevante Institute und
für den Systemrisikopuffer
(Kapitalpuffer-Verordnung 2021 – KP-V 2021)

BGBl II 2021/245 (zuletzt geändert durch BGBl II 2023/428)

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